Fischereiregeln und Karten

Das Angeln ist nur mit einer FLIEGENRUTE und ausschließlich mit künstlichen Fliegen (Fliegen, Nymphen) unter Verwendung von Einzelschonhaken bzw. Haken mit angedrückten Widerhaken gestattet!

Jene Fische, die zur Zurücksetzung bestimmt sind, sind als Vorbeugung von Schleimhautverletzungen im Wasser vom Haken zu befreien. Gegebenenfalls ist hierfür ein mit Wasser gefülltes Behältnis mitzuführen.

 

Preise & Entnahme

Tageskarte € 35,00 
gültig von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Entnahme: 2 Stück Bachforellen 35 cm bis 45 cm

ACHTUNG: Es werden 2025 keine Halbtageskarten mehr angeboten!

Regenbogenforellen, Bachsaiblinge, Aitel (Döbel) und Karpfen dürfen ohne Beschränkung entnommen werden.
Für Gastkartenangler ist der südl. Seeteil gesperrt. Seeforellen, Seesaiblinge und Pfrillen (Elritzen) dürfen ausnahmslos nicht entnommen werden.

Entnommene Fische müssen SOFORT mit Angabe der Uhrzeit eingetragen werden. Releaste Fische dürfen am Ende des Tages nachgetragen werden.

Die gesetzlichen Schonmaße sind einzuhalten!

Ausgabestellen, Leihgeräte & Kurse

 

Tageskarten sind erhältlich im

Seerestaurant Blattl
Christine Würtl - Niedersee 2 - 6393 St. Ulrich am Pillersee
Tel.: +43 (0) 5354 88187 - Email: info@blattl.eu

 

 

Karten Online bestellen bei Hejfish

 

Berechtigungskarten: Tageskarten

Durch das Lösen der Berechtigungskarte, verpflichtet sich der Fischer, auf Verlangen der Aufsichtsperson auch den Kofferraum des Fahrzeuges zu öffnen und Taschen und Kühlboxen anstandslos vorzuzeigen.

Der Inhaber dieser Berechtigungskarte bestätigt, Inhaber einer Unterweisungsbestätigung des Tiroler Fischerei-verbandes zu sein. Der Beitrag von € 64,00 (2025) an den Tiroler Fischereiverband ist nachzuweisen oder kann bei Ausgabe dieser Karte bezahlt werden.

Die Fischereiberechtigungskarte ist nach Beenden des Fischens unbedingt beim Seerestaurant Blattl abzugeben. Die Fangkarten sind auszufüllen!

Die Berechtigungskarte ist nicht übertragbar!

Saison- bzw. Namenskarten


Mit dem Erwerb einer Namenskarte um € 770,-- steht Ihnen der komplette Pillersee mit zirka 30 ha Wasserfläche und der zirka 3 km lange Abfluss des Pillersee´s für die Ausübung Ihrer wunderbaren Passion für 8 Monate zur Verfügung.
Die Tiroler Fischerkarte in der Höhe von € 64,00 (2025) ist separat zu entrichten!

Ob vom Ufer, im Belly Boat,  im Fischerboot oder im Bach watend, das Revier wird Sie mit seinem inzwischen regenerierten Forellenbestand begeistern. Lassen Sie sich den sagenhaften Maifliegenschlupf am Pillersee, welcher die Chance auf den Fang einer kapitalsten Forelle bietet, nicht entgehen und genießen Sie herrliche, entspannende Stunden in traumhafter Natur am Wasser.

Die Saisonkarten sind bei Bewirtschafter Anton Widmoser oder der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee erhältlich oder nutzen Sie unser Anfrageformular!

 

Köder

Verbotene Köder
Alle natürlichen Köder wie Mais, Käse,
Würmer, Pfrille, etc.; Hegenemontagen, Drillinge, etc.

Erlaubte Köder
Fliege, Nymphe
mit Einzelhaken (Schonhaken bzw. Widerhaken angedrückt)

 

Fliegenstrecke

Im gesamten Gebiet des Seeabflusses (Steg) bis zur Adolariholzbrücke (Radwegbrücke) ist das Fischen nur mit EINER FLIEGENRUTE mit künstlicher Fliege (Fliege, Nymphe) erlaubt. Ab der Adolariholzbrücke (Radwegbrücke) bis zur Reviergrenze darf ebenfalls nur mit der Fliege gefischt werden.

 

Reviergrenzen

Ab der Adolariholzbrücke (Radwegbrücke) bis zur Reviergrenze darf ausschließlich mit künstlicher Fliege gefischt werden. Die Grenzen des Reviers 4033 – Pillersee sind unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln wird die Berechtigungskarte sofort entzogen und der Tatbestand zur Anzeige gebracht.