Fischereiregeln und Karten

Das Angeln ist nur mit einer Rute und ausschließlich mit Kunstködern unter Verwendung von Einzelschonhaken bzw. Haken mit angedrückten Widerhaken gestattet!

Drillinge sind verboten! Nur für die Befestigung von Gummiködern darf ein Zwillingshaken Verwendung finden.

Die Verwendung eines Hegenezuges ist gestattet. Posenmontagen sind mit Ausnahme bei der Verwendung des Hegenezuges nicht gestattet – Verschluckgefahr des Köders.

Jene Fische, die zur Zurücksetzung bestimmt sind, sind als Vorbeugung von Schleimhautverletzungen im Wasser vom Haken zu befreien. Gegebenenfalls ist hierfür ein mit Wasser gefülltes Behältnis mitzuführen.

 

Preise & Entnahme

Tageskarte € 25,00 
gültig von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Entnahme: 3 Stück Bachforellen 36 cm bis 45 cm
(Nicht in den Fly only Strecken!)

Halbtageskarte € 18,00 
gültig von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Entnahme: 2 Bachforellen ab 36 cm bis 45 cm
(Nicht in den Fly only Strecken!)

Regenbogenforellen, Bachsaiblinge, Aitel (Döbel) und Karpfen dürfen ohne Beschränkung entnommen werden.
Für Gastkartenangler ist der südl. Seeteil gesperrt. Seeforellen, Seesaiblinge und Pfrillen (Elritzen) dürfen ausnahmslos nicht entnommen werden.

Die gesetzlichen Schonmaße sind einzuhalten!

Ausgabestellen, Leihgeräte & Kurse

 

Tageskarten sind erhältlich im

Seerestaurant Blattl
Christine Würtl - Niedersee 2 - 6393 St. Ulrich am Pillersee
Tel.: +43 (0) 5354 88187 - Email: info@blattl.eu

 

 

Karten Online bestellen bei Hejfish

 

Berechtigungskarten: Tages- und Halbtageskarte

Durch das Lösen der Berechtigungskarte, verpflichtet sich der Fischer, auf Verlangen der Aufsichtsperson auch den Kofferraum des Fahrzeuges zu öffnen und Taschen und Kühlboxen anstandslos vorzuzeigen.

Der Inhaber dieser Berechtigungskarte bestätigt, Inhaber einer Unterweisungsbestätigung des Tiroler Fischerei-verbandes zu sein, bzw. übt das waidgerechte Fischen seit mindestens 5 Jahren aus. Der Beitrag von € 25,00 an den Tiroler Fischereiverband (einmal pro Jahr) ist nachzuweisen oder kann bei Ausgabe dieser Karte bezahlt werden.

Die Fischereiberechtigungskarte ist nach Beenden des Fischens unbedingt beim Seerestaurant Blattl abzugeben. Die Fangkarten sind auszufüllen!

Die Berechtigungskarte ist nicht übertragbar!

Saison- bzw. Namenskarten


Mit dem Erwerb einer Namenskarte um € 700,-- steht Ihnen der komplette Pillersee mit zirka 30 ha Wasserfläche und der zirka 3 km lange Abfluss des Pillersee´s für die Ausübung Ihrer wunderbaren Passion für 8 Monate zur Verfügung.
Die Tiroler Fischerkarte in der Höhe von € 50.- ist separat zu entrichten!

Ob vom Ufer, im Belly Boat,  im Fischerboot oder im Bach watend, das Revier wird Sie mit seinem inzwischen regenerierten Forellenbestand begeistern. Lassen Sie sich den sagenhaften Maifliegenschlupf am Pillersee, welcher die Chance auf den Fang einer kapitalsten Forelle bietet, nicht entgehen und genießen Sie herrliche, entspannende Stunden in traumhafter Natur am Wasser.

Die Saisonkarten sind bei Bewirtschafter Anton Widmoser oder der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee erhältlich oder nutzen Sie unser Anfrageformular!

 

Köder

Verbotene Köder
Alle natürlichen Köder wie Mais, Käse,
Würmer, Pfrille, etc.

Erlaubte Köder
Kunstköder mit Einzelhaken,
Fliege, Nymphe, Hegene

 

Fliegenstrecke

Ab Beginn des Seeabflusses (Steg) bis zur Adolariholzbrücke (Radwegbrücke) ist das Fischen nur mit der Fliegenrute mit Köder (Fliege, Nymphe, Streamer) erlaubt. Ab der Adolariholzbrücke (Radwegbrücke) bis zur Reviergrenze darf mit Kunstköder und Fliege gefischt werden.

 

Reviergrenzen

Ab der Adolariholzbrücke (Radwegbrücke) bis zur Reviergrenze darf mit Kunstköder und Fliege gefischt werden. Die Grenzen des Reviers 4033 – Pillersee sind unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln wird die Berechtigungskarte sofort entzogen und der Tatbestand zur Anzeige gebracht.